Leichte Zugänglichkeit des OS-Links

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Leichte Zugänglichkeit des OS-Links

 

Die richtige Einbindung der Informationen zur Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (kurz: OS-Plattform) in deinen Webauftritt birgt eine Menge Fehlerpotenzial. Abmahnungen hierzu gehören leider zur Tagesordnung. Das muss aber nicht sein! Denn mit einer kontinuierlichen und lückenlosen Prüfung durch unsere Anti-Abmahn-KI kannst du dem ganz einfach vorbeugen.

 

Doch wo genau lauern eigentlich die Gefahren?

 

Hier haben wir dir bereits die allgemeinen Anforderungen an die Informationspflichten zur OS-Plattform zusammengefasst. Deshalb lass uns hier nun einen Blick auf die besonderen Fehlerquellen bei der Darstellung der Informationen werfen.

 

Worum geht es dabei genau?

 

Damit Verbraucher effektiv und transparent über die OS-Plattform informiert werden, musst du die Informationen hierzu (also den klickbaren Link und deine E-Mail-Adresse) an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung stellen. Deine Kunden dürfen die Informationen nicht erst lange suchen müssen. Diese sind daher an zentraler Stelle deiner Website einzubinden, wo die Informationen unproblematisch jederzeit aufgerufen werden können. Am besten bindest du den klickbaren Link zur OS-Plattform daher direkt in deinem Impressum ein. Eine Bereitstellung der Informationen lediglich in deinen AGB reicht hingegen nicht aus.

 

Gibt es noch mehr zu beachten?

 

Oh ja! Und zwar eine ganze Menge mehr. Denn die reine Einbindung des Links zur OS-Plattform ins Impressum ist auch dann nicht leicht zugänglich, wenn der Verbraucher gar nicht erkennen kann, was sich dahinter verbirgt.

 

Hier ein Beispiel:

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Der Link ist zwar vorhanden, allerdings kann der Verbraucher allein anhand der URL nicht sicher erkennen, dass es sich hierbei um den Link zur OS-Plattform handelt. Um dies zu gewährleisten, bedarf es eines ergänzenden Hinweises auf den Zweck und die Zielseite des Links, wie hier im Beispiel richtig umgesetzt:

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Doch auch das ist bei Weitem nicht Alles. Denn gerade auf Marktplätzen wie Amazon, Ebay und Co. birgt die Einbindung der Informationen zur OS-Plattform weitere Tücken und Gefahren. Das liegt vor allem daran, dass solche Marktplätze Verlinkungen zu Drittseiten technisch unterbinden. Deshalb stellen diese eigene Funktionen bereit, über welche die Informationen zur OS-Plattform bereitgestellt werden können. In der Regel kannst du als Händler diese Funktionen einfach in deinem Händler-Account konfigurieren. Die Informationen zur OS-Plattform werden dann automatisch als Mustertext in deinen Angeboten bzw. Händlerinformationen eingeblendet.

 

Hier am Beispiel von Amazon, wo du im Seller Central unter Einstellungen > Ihre Informationen und Richtlinien > Impressum & Info zum Verkäufer über die Auswahl der entsprechenden Checkbox den Hinweis plus klickbaren Link auf die OS-Plattform einbinden kannst:

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Aber Achtung! Unter Umständen wird der so von Amazon bereitgestellte Mustertext eben doch nicht leicht zugänglich in deinem Impressum angezeigt. Denn wenn deine übrigen Impressumsangaben eine bestimmte Zeichenzahl überschreiten, wird dein Impressum nicht mehr vollständig, sondern gekürzt angezeigt. Erst über die dann erscheinende Schaltfläche „Mehr anzeigen“ bekommt der Verbraucher dein vollständiges Impressum eingeblendet. Da der von Amazon bereitgestellte Mustertext, nebst klickbarem Link auf die OS-Plattform, aber automatisch am Ende deines Impressums steht, sind die Information in der verkürzten Variante also nicht sichtbar und damit auch nicht mehr leicht zugänglich. Um dieses Problem zu vermeiden ist ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die Informationen zur OS-Plattform über die Schaltfläche „Mehr anzeigen“ aufrufbar sind, bereits im immer sichtbaren Teil deines Impressums erforderlich.

 

Um auf Nummer sicher zu gehen, binden viele Händler auf Marktplätzen die Informationen zur OS-Plattform daher häufig direkt über ein Template in die Artikelbeschreibung des jeweiligen Angebots ein. Doch was im Grunde gut gemeint ist, geht schnell nach hinten los. Denn wie bereits erwähnt, unterbinden die meisten Marktplätze durch technische Maßnahmen die aktive Verlinkungen auf Drittseiten. Das muss auch nicht immer gleich geschehen. So kein ein in der Artikelbeschreibung eingebundener Link auf die OS-Plattform zunächst tatsächlich klickbar sein und dessen Funktionalität erst zu einem späteren Zeitpunkt unterbunden werden. Bekommst du das dann nicht gleich mit und handelst, ist eine Abmahnung vorprogrammiert.

 

Die Einbindung der Informationen zur OS-Plattform in der Artikelbeschreibung birgt aber auch noch aus einem ganz anderen Grund hohe Abmahngefahr. Denn die Artikelbeschreibung wird auf vielen Marktplätzen nicht immer in jeder Ansicht vollständig eingeblendet. Hier im Bild zu sehen am Beispiel von Ebay:

 

 

Die vollständige Artikelbeschreibung ist hier erst nach Anklicken der rot eingerahmten Schaltfläche “Lesen Sie die vollständige Beschreibung” einsehbar. Da der Verbraucher die Informationen zur OS-Plattform auch nicht unbedingt in der Artikelbeschreibung vermutet und diese zudem aktiv aufrufen müsste, fehlt es in diesem Fall an der leichten Zugänglichkeit.

 

Du siehst also, es gibt jede Menge Gründe, wieso es bei der Erfüllung der Informationspflichten zur OS-Plattform immer wieder zu abmahnfähigen Fehlern kommen kann. Lass es also gar nicht erst darauf ankommen und deine Angebote kontinuierlich von unserer Anti-Abmahn-KI prüfen. Diese gibt dir dann sofort Bescheid, wenn deine Informationen zur OS-Plattform nicht vollständig oder fehlerhaft sind, damit du sofort reagieren kannst, noch bevor deswegen eine Abmahnung ins Haus flattert.

 

Du kannst unseren Service völlig unverbindlich und kostenfrei 30 Tage lang testen. Leg also gleich los!

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