Deine Kunden bekommen bei dir den besten denkbaren Service? Selbstverständlich! Deshalb zeigst du dich flexibel und bietest ihnen auch Versandoptionen an, die nicht zum Standardrepertoire gehören. Eine kurze Anfrage genügt und du machst es möglich. Das sollen deine Kunden natürlich auch wissen. Aber Achtung! Was gut gemeint ist, führt ganz schnell zu hohen Abmahnkosten. Denn Hinweise auf bestimmte Versandoptionen auf Anfrage, sind ein Abmahndauerbrenner. Das muss aber nicht sein. Mit unserer Anti-Abmahn-KI kannst du deine Angebote permanent auf solche Fallstricke prüfen lassen und diese ganz einfach beseitigen.
Was ist eigentlich das Problem?
Die Kosten für den Versand deiner Waren sind für deine Kunden ein entscheidendes Kaufkriterium. Denn nur mit diesen können sie die Gesamtkosten ihrer Bestellung berechnen und deine Angebote mit denen anderer Anbieter vergleichen. Das ist nicht nur transparent, sondern nach der Preisangabenverordnung auch gesetzlich vorgeschrieben. Du musst daher angeben, ob überhaupt Versandkosten bei dir anfallen, und wenn ja, wie hoch diese sind. Diese Informationen musst du deinen Kunden auch bereits bevor diese ihre Bestellung einleiten und für jede einzelne von dir angebotene Versandoption angeben.
Und genau da liegt das Problem. Gibst du deinen Kunden den Hinweis, dass du bestimmte Versandoptionen, also zum Beispiel den Versand in bestimmte Länder oder eine bestimmte Versandart (Expressversand o.Ä.), auf Nachfrage anbietest, verletzt du dadurch deine Informationspflichten nach der Preisangabenverordnung. Denn deine Kunden könnten die Bestellung bereits einleiten, ohne zu wissen, welche Versandkosten für die gewählte Versandoption denn tatsächlich anfallen.
Damit verschaffst du dir gegebenenfalls auch einen Wettbewerbsvorteil. Denn deine Kunden fragen vielleicht eher bei dir nach, als das Angebot eines Wettbewerbers anzunehmen, der bereits die Versandkosten angegeben hat. Dadurch kannst du individueller auf den Kunden eingehen und ihn zu einer Bestellung bewegen, die anderenfalls vielleicht nicht aufgegeben hätte.
Du siehst also, nicht jeder gut gemeinte Service wird am Ende belohnt. Im Gegenteil, es gibt eine Vielzahl solcher Fallstricke, die immer wieder zu abmahnfähigen Wettbewerbsverstößen führen. Lass es also gar nicht erst darauf ankommen und deine Angebote kontinuierlich von unserer Anti-Abmahn-KI prüfen. Diese gibt dir sofort Bescheid, wenn deine Angebote irgendwelche problematischen Aussagen enthalten, damit du sofort reagieren kannst, noch bevor deswegen eine Abmahnung ins Haus flattert.
Du kannst unseren Service völlig unverbindlich und kostenfrei 30 Tage lang testen. Leg also gleich los!