Werbung mit "Originalware"

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Bei dir bekommen deine Kunden nur das Beste vom Besten. Feinste Markenwaren zum günstigsten Preis. Und natürlich willst du das deine Kunden auch wissen lassen. Deshalb weißt du mit Aussagen wie „Originalware“, „100% Lizenzware“, „keine Fälschung“ oder Ähnlichem, auf die Echtheit und Originalität deiner Waren hin. Aber Achtung! Was gut gemeint ist führt schnell zu teuren Abmahnungen. Denn solche Hinweise auf die Originalität oder Lizenzierung deiner Waren stellen abmahnfähige Wettbewerbsverstöße dar. Das muss aber nicht sein. Mit unserer Anti-Abmahn-KI kannst du deine Angebote permanent auf solche Fallstricke prüfen lassen und diese ganz einfach beseitigen.

 

Warum sind die Hinweise ein Problem?

 

Nun ja, klar ist, wenn du mit der Originalität deiner Markenwaren wirbst und keine Originalwaren lieferst, ist das ein Wettbewerbsverstoß. Das leuchtet ein. Aber warum darfst du nicht auf die Originalität oder Lizenzierung deiner Waren hinweisen, wenn du auch tatsächlich Originalwaren oder lizenzierte Waren lieferst?

 

Ganz einfach, wenn du in deiner Artikelbeschreibung den Hersteller der Ware benennst, bist du ohnehin gesetzlich verpflichtet Originalware von diesem Hersteller an den Kunden zu liefern. Anderenfalls weicht die von dir gelieferte Ware vom Angebot ab und der Kunde kann Gewährleistungsrechte gegen dich geltend machen. Gleiches gilt für Waren, die du unter einer bestimmten Marke verkaufst. Liegt hierfür keine Lizenz des Markeninhabers vor, weisen deine Waren einen sog. Rechtsmangel auf. Dass es sich bei den von dir gelieferten Waren um Originalwaren des Herstellers bzw. vom Markeninhaber lizenzierte Waren handelt, ist also keine Besonderheit, sondern ohnehin deine gesetzlich geschuldete Leistung und damit eine Selbstverständlichkeit.

 

Und genau hier liegt das Problem. Durch den Hinweis auf die Originalität bzw. Lizenzierung deiner Waren vermittelst du deinen Kunden den Eindruck, deine Waren würden eine Eigenschaft aufweisen, die sie sonst bei anderen Anbietern nicht bekämen. Es wird also der fälschliche Eindruck einer Besonderheit vermittelt, obwohl die Originalität bzw. Lizenzierung deiner Waren gesetzlich vorausgesetzt wird. Dieser bei deinen Kunden erweckte Eindruck kann dazu führen, dass diese die Waren eher bei dir kaufen als bei einem Wettbewerber, der den Hinweis unterlässt.

 

Das ist nicht deine Absicht, ganz klar. Du willst deine Kunden doch nur darauf hinweisen, dass es sich bei deinen Waren nicht um Plagiate handelt, wie bei vielen anderen Anbietern. Das ist mehr als verständlich, aber rechtlich eben problematisch. In Einzelfällen sahen wenige Gerichte bei bestimmten Waren, bei denen eine sehr große Menge an Plagiaten im Umlauf sind, einen klarstellenden Hinweis auf die Originalität der Waren als zulässig an. Verlassen solltest du dich hierauf aber auf keinen Fall. Denn andere Gerichte haben in vergleichbaren Fällen den Hinweis als unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten bestätigt. Willst du kostenpflichtige Abmahnungen vermeiden, solltest du also auf Hinweise zur Originalität oder Lizenzierung deiner Waren verzichten.

 

Wie du siehst, können gut gemeinte Hinweise in deinen Angeboten schnell teuer werden. Lass es also gar nicht erst darauf ankommen und deine Angebote kontinuierlich von unserer Anti-Abmahn-KI prüfen. Diese gibt dir sofort Bescheid, wenn deine Angebote irgendwelche problematischen Aussagen enthalten, damit du sofort reagieren kannst, noch bevor deswegen eine Abmahnung ins Haus flattert.

 

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