Widerrufsbelehrung „Das gesetzliche Muster“

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Selbstverständlich informierst du deine Kunden über ihr Widerrufsrecht. Ist doch klar! Aber entspricht deine Belehrung auch dem aktuellen gesetzlichen Muster? Immer wieder wird unsere Anti-Abmahn-KI Lexi auf jede Menge Angebote aufmerksam, bei denen dies nicht der Fall ist. Und das, obwohl Abmahnungen rund um die Widerrufsbelehrung ein absoluter Dauerbrenner sind. Wie kann das sein?

 

Muster-Widerrufsbelehrung vs Muster-Widerrufsformular

 

Zum Einstieg eine kurze Klarstellung. Es gibt ein gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung, welches so aussieht:

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Das vollständige Muster, nebst sämtlichen Gestaltungshinweisen, findest du hier. Mit diesem Muster informierst du deine Kunden über ihr Widerrufsrecht.

 

Daneben gibt es noch das Muster-Widerrufsformular, welches so aussieht:

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Mit diesem kann der Verbraucher dir gegenüber seinen Widerruf erklären. Hier kommt es oft zu Verwechslungen. Also bitte genau beachten, wann von der Muster-Widerrufsbelehrung und wann vom Muster-Widerrufsformular die Rede ist.

 

Die Muster-Widerrufsbelehrung

 

Angesichts der Tatsache, dass es für die Widerrufsbelehrung ein gesetzliches Muster gibt, sollten Abmahnungen hierzu eine absolute Ausnahme darstellen. Doch leider ist genau das Gegenteil der Fall. Denn in unzähligen Fällen weichen die von Händlern verwendeten Widerrufsbelehrungen von dem gesetzlichen Muster ab und bieten dadurch jede Menge Angriffsfläche für Abmahner.

 

Eine der häufigsten Abweichungen ist die Verwendung veralteter Muster. Insbesondere auf Marktplätzen wie Amazon, Ebay und Co. finden sich immer wieder Angebote mit solchen veralteten Widerrufsbelehrungen. Das liegt meistens daran, dass die Händler ihre Widerrufsbelehrung zwar irgendwann mal aktualisiert haben, diese Aktualisierung aber nicht bei allen Angeboten wirksam wurde. Denn meist wird die Aktualisierung über Funktionen wie die Stapelverarbeitung bei Ebay vorgenommen. So vorgenommene Änderungen wirken sich aber je nach Angebotsformat (Festpreis, Auktion etc.) und Status des Angebots (nicht lieferbar, Gebot wurde abgegeben etc.) unterschiedlich oder gar nicht aus. Bei mehreren Hunderten oder gar Tausenden Angeboten geht dann schnell unter, wenn einige der bearbeiteten Angebote nicht oder nicht wie beabsichtigt aktualisiert wurden.

 

Ein weiteres Abmahnrisiko lauert in der Formatierung der Widerrufsbelehrung. Denn das gesetzliche Muster sieht verschiedene Zeilenumbrüche sowie Überschriften und Absätze vor. Fehlen diese oder wird die Widerrufsbelehrung sogar im reinen Fließtext zur Verfügung gestellt, so wie hier:

wird hierdurch die Lesbarkeit eingeschränkt. Die Widerrufsbelehrung ist dann nicht mehr klar und verständlich und du als Händler verletzt deine gesetzlichen Informationspflichten.

 

Die meisten Fälle solcher falschen Formatierungen finden sich ebenfalls auf Marktplätzen. Dort kommt es immer wieder dazu, dass bei der Übertragung des Textes der Widerrufsbelehrung in die auf dem Marktplatz hierfür bereitgestellten Textfelder, Formatierungen nicht oder unzureichend übernommen werden. Hier ist also besondere Sorgfalt und Kontrolle angezeigt.

 

Du siehst also, selbst die vermeintlichen Basics stellen sich im Detail doch kniffeliger dar, als gedacht und führen immer wieder zu abmahnfähigen Wettbewerbsverstößen. Lass es also gar nicht erst darauf ankommen und deine Angebote kontinuierlich von unserer Anti-Abmahn-KI prüfen. Diese gibt dir sofort Bescheid, wenn in deinen Angeboten notwendige Informationen fehlen oder nicht korrekt umgesetzt sind, damit du sofort reagieren kannst, noch bevor deswegen eine Abmahnung ins Haus flattert.

 

Du kannst unseren Service völlig unverbindlich und kostenfrei 30 Tage lang testen. Leg also gleich los!

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