Widersprüchliche Angaben Rücksendekosten

lexital-widersprüchliche-rücksendekosten.jpg

Wer trägt eigentlich im Fall eines Widerrufs die Kosten der Rücksendung der Ware? Du als Verkäufer oder doch der Verbraucher selbst?

 

Für viele Kunden ist dies eine wesentliche Frage, bevor sie sich für eine Bestellung entscheiden. Marktplätze wie Ebay und Co. zielen deshalb auf möglichst kundenfreundliche und übersichtliche Regelungen ab. Doch was gut gemeint ist, führt regelmäßig zu teuren Abmahnungen. Denn deine Angaben zu den Rücksendekosten können schnell durcheinandergeraten und so zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung führen. Ohne eine lückenlose Prüfung ist es dann nur eine Frage der Zeit, bis dich diese vermeintliche Kleinigkeit eine Menge Geld kostet. Aber nicht mit uns!

 

Widersprüchliche Angaben zu Rücksendekosten gehören zu den häufigsten Fehlern im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung. Sie kommen überall dort vor, wo neben der reinen Widerrufsbelehrung in einer Übersicht ergänzende Angaben zu den Rücksendekosten gemacht werden.

 

Solche ergänzenden Angaben finden sich zum Beispiel bei Ebay

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Deine Kunden sollen sich so schnell einen Überblick über die geltenden Rücknahmebedingungen machen können.

 

Stimmen allerdings die Angaben aus der Übersicht nicht mit den Angaben in der Widerrufsbelehrung überein, liegt ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor. Denn der Kunde weiß dann nicht, welche Regelung zu den Rücksendekosten für ihn nun tatsächlich gilt und wird dadurch eventuell davon abgehalten sein Widerrufsrecht auszuüben.

 

Hier ein Beispiel:

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

In der Übersicht zu den Rücknahmebedingungen ganz oben hat der Verkäufer angegeben, dass er den Rückversand zahlt. In der Widerrufsbelehrung selbst ist allerdings geregelt: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“ Nach dieser Regelung soll also der Kunde die Rücksendekosten tragen. Die Angaben in der Übersicht und der Widerrufsbelehrung widersprechen sich also.

 

Das ist doch alles ganz klar und kein Problem umzusetzen?

 

Lass dich nicht täuschen. Es gibt viele Gründe, warum es hier dennoch immer wieder zu widersprüchlichen Angaben kommen kann.

 

Denn in der Übersicht zu den Rücksendekosten kannst du in der Regel nur eine einzige, einheitlich geltende Angabe machen. Unterscheidest du dann aber in der Widerrufsbelehrung bei der Regelung zu den Rücksendekosten zwischen paketversandfähigen Waren und Speditionswaren, kommt es auch hierzu zu einem teilweisen Widerspruch.

 

Auch hierzu ein Beispiel:

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

In der Übersicht hat der Verkäufer angegeben, dass der Käufer die Kosten der Rücksendung zahlt. In der Widerrufsbelehrung selbst ist dann aber folgendes geregelt:

 

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Wir tragen die Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren.“

 

Die Angabe aus der Übersicht stimmt mit den Angaben in der Widerrufsbelehrung also nur zum Teil, nämlich nur bezogen auf die Rücksendung paketversandfähiger Waren, überein. Hinsichtlich der Kosten für die Rücksendung von Speditionswaren sind die Angaben dagegen widersprüchlich.

 

Eine weitere Fehlerquelle für solche widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten lauert bei der Stapelbearbeitung z.B. bei Ebay. Über diese kannst du gleich mehrere oder alle deine Artikel zusammen bearbeiten und dort auch Anpassungen zum Widerrufsrecht vornehmen. Aber Achtung! Die so vorgenommenen Änderungen werden nicht immer zuverlässig umgesetzt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Artikel gerade nicht lieferbar oder noch als Auktionsangebot aktiv ist. In diesen Fällen kommt es vor, dass nur die Widerrufsbelehrung selbst, nicht aber die Angaben in der Übersicht aktualisiert werden. Und schon kommt es auch so wieder zu widersprüchlichen Angaben.

 

Außerdem können auch besondere Programme des Marktplatzes, die spezielle Regelungen zu den Rücksendekosten vorsehen, schnell zu Widersprüchen führen. Legst du zum Beispiel bei Ebay einen Artikel neu an und gibst dort sowohl in der Übersicht als auch in der Widerrufsbelehrung an, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt, ist zunächst alles korrekt.

 

Listest du den Artikel dann aber später als Ebay Plus Artikel, wird in der Übersicht zu den Rücknahmebedingungen die Angabe „Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos“ ergänzt.

 

 

Um hier jegliche Abmahngefahren zu beseitigen, sollte dann bei dem Artikel insgesamt geregelt werden, dass du als Verkäufer die Rücksendekosten trägst. Anderenfalls solltest du auch in der Widerrufsbelehrung eine ergänzende Klarstellung für eBay Plus-Mitglieder aufnehmen, um jegliche Widersprüche zu vermeiden. Da allerdings das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung solche ergänzenden Angaben nicht vorsieht, birgt auch dies seine eigenen Gefahren.

 

Du siehst also, es gibt viele Gründe, wie es allein bei der Angabe zu den Rücksendekosten zu abmahnfähigen Wettbewerbsverstößen kommen kann. Lass es also gar nicht erst darauf ankommen und deine Angebote kontinuierlich von unserer Anti-Abmahn-KI prüfen. Diese gibt dir dann sofort Bescheid, wenn mit deinen Angaben zum Widerrufsrecht etwas nicht stimmt, damit du sofort reagieren kannst, noch bevor deswegen eine Abmahnung ins Haus flattert.

 

Du kannst unseren Service völlig unverbindlich und kostenfrei 30 Tage lang testen. Leg also gleich los!

Jetzt kostenfrei testen