Widersprüchliche Angaben Widerrufsfrist

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Welche Widerrufsfrist bietest du deinen Kunden an? Die gesetzlichen 14 Tage oder doch mehr? Deine Kunden und auch Marktplätze wie Ebay und Co. erwarten hier von dir oft einen besonderen Service. Doch was gut gemeint ist, führt regelmäßig zu teuren Abmahnungen. Denn deine Angaben zur Widerrufsfrist können sich auf solchen Marktplätzen ganz schnell und ohne dein Zutun ändern und so zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung führen. Ohne eine lückenlose Prüfung ist es dann nur eine Frage der Zeit, bis dich diese vermeintliche Kleinigkeit eine Menge Geld kostet. Aber nicht mit uns!

 

Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist gehören zu den häufigsten Fehlern im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung. Sie kommen überall dort vor, wo neben der reinen Widerrufsbelehrung in einer Übersicht ergänzende Angaben zum Widerrufsrecht gemacht werden.

 

Solche ergänzenden Angaben finden sich zum Beispiel bei Ebay

 

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oder auch bei Etsy

 

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Deine Kunden sollen sich so schnell einen Überblick über die geltenden Rücknahmebedingungen machen können.

 

Stimmen allerdings die Angaben aus der Übersicht nicht mit den Angaben in der Widerrufsbelehrung überein, liegt ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor. Denn der Kunde weiß dann nicht, welche der angegebenen Fristen für ihn nun tatsächlich gilt und wird dadurch eventuell davon abgehalten sein Widerrufsrecht auszuüben.

 

Hier ein Beispiel:

 

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In der Übersicht zu den Rücknahmebedingungen ganz oben hat der Verkäufer eine Widerrufsfrist von 30 Tagen angegeben. In der Widerrufsbelehrung selbst ist dann aber eine Widerrufsfrist von 14 Tagen geregelt.

 

Das ist doch alles ganz klar und kein Problem umzusetzen?

 

Lass dich nicht täuschen. Es gibt viele Gründe, warum es hier dennoch immer wieder zu widersprüchlichen Angaben kommen kann.

 

Legst du zum Beispiel bei Ebay einen Artikel neu an und gibst dort sowohl in der Übersicht zu den Rücknahmebedingungen, als auch in der Widerrufsbelehrung eine 14tägige Widerrufsfrist an, ist zunächst alles korrekt. Listest du den Artikel dann aber später als Ebay Plus Artikel, wird die Angabe zur Widerrufsfrist in der Übersicht automatisch auf 30 Tage angepasst. Vergisst du dann auch die in deiner Widerrufsbelehrung angegebene Frist ebenfalls auf 30 Tage anzupassen, ist es schon geschehen.

 

Eine weitere Fehlerquelle für widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist lauert bei der Stapelbearbeitung. Über diese kannst du gleich mehrere oder alle deine Artikel bei Ebay zusammen bearbeiten und dort auch Anpassungen zum Widerrufsrecht vornehmen. Aber Achtung! Die so vorgenommenen Änderungen werden nicht immer zuverlässig umgesetzt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Artikel gerade nicht lieferbar oder noch als Auktionsangebot aktiv ist. In diesen Fällen kommt es vor, dass nur die Widerrufsbelehrung selbst, nicht aber die Angaben in der Übersicht aktualisiert werden. Und schon kommt es auch so wieder zu widersprüchlichen Angaben.

 

Außerdem wird sehr häufig auch nicht beachtet, dass 30 Tage und ein Monat unterschiedliche Zeitangaben sind. Denn es gibt Monate mit mehr und solche mit weniger als 30 Tagen, so dass es auch hier zu einem Widerspruch kommt.

 

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Du siehst also, es gibt viele Gründe, wie es allein bei der Angabe der Widerrufsrist zu abmahnfähigen Wettbewerbsverstößen kommen kann. Lass es also gar nicht erst darauf ankommen und deine Angebote kontinuierlich von unserer Anti-Abmahn-KI prüfen. Diese gibt dir dann sofort Bescheid, wenn mit deinen Angaben zum Widerrufsrecht etwas nicht stimmt, damit du sofort reagieren kannst, noch bevor deswegen eine Abmahnung ins Haus flattert.

 

Du kannst unseren Service völlig unverbindlich und kostenfrei 30 Tage lang testen. Leg also gleich los!

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